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Nachhaltigkeit

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellten Informationen auf Wunsch des Kunden berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, können entsprechend von Empfehlungen ausgeschlossen werden. Im Rahmen einer im Kundeninteresse erfolgenden Beratung wird gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken Vor- bzw. Nachteile - soweit für den Berater erkennbar - für den individuellen Kunden bedeuten.

Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsauswirkungen

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter auf Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen. Für die Richtigkeit der Informationen ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird ggf. eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Vergütung im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten kann in Ausnahmefällen von der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst werden. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.